Nun ist es soweit, die Pflegestufe wurde vom Pflegegrad abgelöst. Das neue Begutachtungsinstrument soll den Pflegebedarf besser abbilden. Eine Nachvollziehbarkeit, wie es bei den Minutenangaben war, wird nicht erreicht. Ein Widerspruch dürfte für den Kunden nicht mehr formulierbar sein. Berechtigterweise fällt die Hauswirtschaft bei der Berücksichtigung des Pflegegrades raus, jedoch wird nun die Pflege und damit die Möglichkeit zur Aktivierung, zumindest gedanklich, wieder in den Vordergrund gerückt. Das heißt aber noch lange nicht, dass die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten nicht mehr buchbar sind. Dies ist dem veralteten Leistungskatalog geschuldet. Lesen Sie mehr in der Broschüre.
Hilfebedürftige und Angehörige haben die Möglichkeit sich beraten zu lassen. Falls Sie gegebenenfalls nicht das entsprechende Ergebnis erreicht haben, kann auch ein Gutachten für das Sozialgericht erstellt werden.
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